Archive for Februar, 2010

Es gibt viele Möglichkeiten das eigene Zuhause wohnlich und gemütlich zu gestalten. Neben einladenden Wandfarben und bequemen Möbeln, schaffen nicht zuletzt Lampen und Leuchten eine behagliche Stimmung. Besonders dann, wenn die Tage wieder kürzer und dunkler werden, feiern Stand-, Pendel- und Wandleuchten ihre Hochsaison: schließlich zaubern sie in jeden Raum eine gemütliche Atmosphäre und können die „Schmökerstunde” auf dem Sofa so richtig versüßen. Doch nicht nur an Herbst- und Winterabenden sind Lampen und Leuchten oft verwendete Begleiter im alltäglichen Leben. Denn immerhin setzen sie die Möbel und Wohnaccessoires erst ins richtige Licht, schaffen Atmosphäre und Stimmung. Aber auch auf ganz praktischer Ebene sind sie die „Lichtspender” im Haushalt und helfen am Morgen und am Abend das eigene Haus, oder die eigene Wohnung zu erleuchten.

Moebelleuchten in der Gastronomie

Moebelleuchten in der Gastronomie

Die Auswahl an Modellen ist nahezu grenzenlos. Neben klassischen Modellen, oder wahren Antiquitäten, findet jeder beim Fachhändler die für ihn richtige Lampe, die in Bezug auf Form, Farbe und Material seinen Wünschen entspricht. Oftmals findet man auch Lampen, die beispielsweise speziell für den Einsatz im Kinderzimmer produziert wurden und durch ihre kindgerechten Formen und bunten Farben überzeugen. Viele Designer haben bei Lampen und Leuchten ein breites Feld des Gestaltungsfreiraums gefunden, so dass man, zunächst auf Möbelmessen und später beim Einzel- oder Internethändler, Jahr für Jahr neue Variationen finden kann. Doch wohl in jedem deutschen Haushalt findet sich die Hängelampe, beispielsweise über dem Esstisch, die Stehlampe im Büro oder Wohnzimmer und die Wandleuchten im Flur. Besonders wenn dieser klein und schmal ist, sparen Wandleuchten nicht nur eine Menge Platz, sondern können mit ihrem Licht auch dazu beitragen, dass dieser gleich viel größer wirkt. Und auch allgemein kann die richtige Ausleuchtung einen Raum größer wirken lassen und einzelne Elemente optisch hervorheben. Diesen Effekt kennen wir vielleicht aus dem Museum, wo einzelne Kunstwerke an- bzw. ausgeleuchtet werden. Aber auch bei uns Zuhause können so genannte Möbelleuchten einzelne Möbelstücke akzentuieren. Die meist schmalen Leisten werden beispielsweise an den Küchenoberschränken oder im Wohnzimmerschrank befestigt. Wenn dieser Glastüren besitzt, bekommt er mit korrekt angebrachten Möbelleuchten einen eleganten „Vitrinencharakter”. Besonders stolze Sammler präsentieren ihre Stücke gerne mit solchen Möbelleuchten. Natürlich ist hier die Auswahl an Formen und Größen breit gefächert. Neben oben erwähnten Lichtleisten gibt es auch einzelne Halogenleuchten, die dann je nach Bedarf, am benötigten „Standort” angebracht werden können. So können Möbel, Pflanzen und Accessoires, dem eigenen Geschmack entsprechend, von fast jeder Seite angeleuchtet werden. Die Montage solcher Möbelleuchten ist meist nicht sehr schwierig und kann auch vom Käufer durchgeführt werden. Bei Deckenlampen, oder anderen Leuchtinstallationen, die das Verlegen und Verbinden von Kabeln nötig werden lassen, sollte unbedingt der Fachmann beauftragt werden. Nicht nur, dass beim Arbeiten mit der Elektrik gefährlich werden kann, so können falsch angeschlossene Lampen einen Kurzschluss verursachen, dessen „Beseitigung” mit viel Geld und Nerven verbunden sein kann. Doch es gibt ja genügend Lampen, bei denen das einfache Anschließen an eine Steckdose genügt, um diese zum Leuchten zu bringen. Und so kann dem eigenen Zuhause im Handumdrehen ein gemütliches Flair verliehen werden, in dem sich alle Familienmitglieder wohlfühlen.



Das Widerrufsrecht ist in Zeiten des globalen Handelns scheinbar immer noch ein kleines Mysterium, so sind viele tatsächlich davon überzeugt, dass man alles was man kauft, so locker flockig wegen nichtgefallen einfach wieder umtauschen kann. Im Internethandel ist das nur teilweise richtig, denn hier gibt es Ausnahmen. Im stationären Handel ist das Widerrufsrecht vom Gesetz her gänzlich ausgeschlossen. Will heißen, alles was in einem Geschäft erworben wird, kann grundsätzlich nicht wegen Nichtgefallen zurückgegeben werden. Wir sprechen also nicht von mangelhafter Ware das ist etwas anderes, hier hat man in der Regel das Wahlrecht auf Reparatur oder einen neuen Artikel. Beispiel: Man dackelt in ein Geschäft, kauft sich ein Sofa, fährt damit nach Hause und stellt fest “sieht scheiße aus”. Was machen ? Logisch, das tausch ich doch gleich wieder um! Grundsätzlich wird man das “in den meisten Fällen” auch schaffen, es muss einem nur bewusst sein, der Händler ist nicht dazu verpflichtet den Umtausch oder Widerruf durchzuführen. Das Gesetzt ist hier ganz klar auf Seite des Händles, gekauft ist gekauft !  In manchen Fällen muß man also damit rechnen, dass der Widerruf nicht möglich ist, ggf. kommt man aus der “Geschichte” wieder raus wenn man eine Umsatzentschädigung zahlt (liegt oft im Bereich von 20% des Kaufpreises). Wird ein Widerruf vom Händler akzeptiert ist es also eine reine Kulanzhandlung und sie sollten ihm die Füße küssen. Immer mehr Online-Shops gehen dazu über, ihre Produkte zu customisieren d.h. Produkte können vom User online in der gewünschten Größe, Farbe oder einer sonstiger Beschaffenheit erstellt und schließlich bestellt werden. Gerade in hochpreisigen Segmenten wie z.B. dem Möbelhandel ist das Widerrufsrecht mit teilweise unverhältnismäßig hohen Kosten für den Händler verbunden, alleine die Versandkosten für das hinsenden und zurückholen der Ware reißt tiefe Löcher in den Kassenstand. In dem Moment, wo sie jedoch ein Produkt customisieren, wird es speziell für Sie angefertigt. Bei einem customisierten Produkt wird es also nicht so einfach sein auf sein Widerrufsrecht zu bestehen. Man findet dazu den Passus:

“Das Widerrufsrecht besteht nicht: - zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde”

Was bedeuetet das ?

Immer dann, wenn Sie keinen Standardartikel bestellen, wird dieses Produkt für Sie angefertigt. Wenn Sie also Farben und Maße zu einem Produkt vorgeben können bzw. keine Möglichkeit haben ein Produkt zu bestellen ohne individuelle Vorgaben zu machen wird es schwer sein, später in den Genuß des Widerrufrechtes zu gelangen.